Öffnet in einem neuen Tab

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 45info GmbH – immoviewer

Stand: 13.10.2026

Präambel

Die 45info GmbH – immoviewer, Karl-Liebknecht-Straße 21-22, 14482 Potsdam ist ein Software- und Dienstleistungsunternehmen für die digitale Immobilienvermarktung, die es ermöglicht, Immobilienobjekte durch 360°-Rundgänge interaktiv und benutzerfreundlich zu präsentieren. Mit innovativen Tools und nahtloser Integration in Immobilienportale unterstützt immoviewer Immobilienmakler, Bauträger, Vermieter und weitere Unternehmen der Immobilien- und Baubranche dabei, Objekte effizienter zu vermarkten und Kunden eine immersive Besichtigungserfahrung zu bieten. immoviewer bietet damit eine Plattform, die den Verkaufs- oder Vermietungsprozess beschleunigt. Zu den Leistungen von immoviewer gehören virtuelle Rundgänge, Immobilienvisualisierungen, Grundrisse, Bemaßungen und weiteres Anschauungs- und Informationsmaterial. Zur Auftragserfüllung werden teilweise externe Dienstleister hinzugezogen oder aber die Leistungen direkt durch immoviewer erbracht.

§ 1 Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für den Verkauf von Software-Produkten und Dienstleistungen durch die 45info GmbH – immoviewer, Karl-Liebknecht-Straße 21-22, 14482 Potsdam (nachfolgend „immoviewer“), ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen immoviewer und dem Auftraggeber in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses maßgeblichen Fassung.

1.2. Es gelten ausschließlich die AGB von immoviewer. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wenn immoviewer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Abweichungen werden schriftlich mittels Vertrag mit dem Auftraggeber festgehalten und erhalten so ihre Geltung.

1.3. Der Auftraggeber wird dazu aufgefordert, die AGB von immoviewer vor dem Kauf aufmerksam durchzulesen. Durch die Aufgabe einer Bestellung erklärt sich der Auftraggeber mit der Anwendung dieser AGB einverstanden.

1.4. Zur Leistungserbringung ist immoviewer auf die Mitwirkung des Auftraggebers angewiesen.

1.5. Der Auftraggeber bestätigt mit der Bestellung alle notwendigen Rechte an allen Bildern und Texten und auch alle Rechte gegenüber Dritten zu haben.

1.6. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen und Angebote von immoviewer.

1.7. Die AGB gelten, sofern nicht anderweitig vereinbart, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Auftraggebers gültigen bzw. in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass immoviewer wieder auf sie einzelfallbezogen hinweisen muss.

1.8. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor den AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine schriftliche Bestätigung mit immoviewer maßgebend.

1.9. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers hinsichtlich des Vertrags, insbesondere Mängelanzeigen, Fristsetzungen, Rücktritts- oder Minderungserklärungen, sind in Textform, beispielsweise per Brief oder E-Mail, abzugeben. Zwingende gesetzliche Formvorschriften sowie das Recht von immoviewer, bei begründeten Zweifeln einen Nachweis der Vertretungsberechtigung zu verlangen, bleiben unberührt.

1.10. Für die einzelnen Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften des jeweils einschlägigen Vertragstyps, soweit diese AGB keine wirksame abweichende Regelung enthalten. Hinweise auf gesetzliche Vorschriften haben lediglich klarstellende Bedeutung.

1.11. Produktspezifische Bestimmungen werden unter § 10 Produktspezifische Bestimmungen dargelegt.

1.12. Für Leistungen der Wohnflächenberechnung nach den anerkannten Berechnungsgrundsätzen, insbesondere der WoFlV oder dem vertraglich vereinbarten DIN- beziehungsweise ÖNORM-Standard, gelten ergänzend die besonderen AGB zur Wohnflächenberechnung von immoviewer in ihrer jeweils gültigen Fassung. Bei Widersprüchen gehen die besonderen AGB zur Wohnflächenberechnung für Leistungen in ihrem Anwendungsbereich diesen AGB vor.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Verträge können ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache abgeschlossen werden.

2.2. Angebote von immoviewer sind unverbindlich. Sollte eine Bindungsdauer des Angebotes vorgesehen sein, wird dies schriftlich via E-Mail oder Brief explizit angegeben.

2.3. Preise werden als Nettopreis angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.4. Verträge und Beauftragungen können auf die folgenden Arten zustande kommen:

  • (a) immoviewer schickt dem Auftraggeber den Vertrag zu. Der Auftraggeber übermittelt diesen schriftlich via Brief oder E-Mail an immoviewer zurück. Sämtliche auf dem Vertrag verlangten Angaben müssen erfolgt sein.
  • (b) Der Auftraggeber nimmt auf dem Webportal app.immoviewer.de oder der immoviewer-App Bestellvorgänge vor.
  • (c) Der Auftraggeber stimmt via E-Mail den von immoviewer mitgeteilten Zusatzkosten für eine Bestellung zu. Die weitere Bearbeitung erfolgt erst nach der Kostenerklärung durch den Auftraggeber.
  • (d) Der Auftraggeber schreibt via E-Mail sein Angebotsgesuch und erhält via E-Mail eine Bestätigung.

2.5. Die Präsentation der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Durch die Präsentation der Dienstleistung wird der Auftraggeber lediglich dazu aufgefordert, ein Angebot zu machen.

2.6. immoviewer behält sich vor, Aufträge nach einheitlichen Grundsätzen anzunehmen oder abzulehnen. Sowohl Machbarkeitsaspekte als auch die aktuelle Auftragslage werden dabei berücksichtigt.

2.7. Ein nach Vertragsabschluss möglicher Rücktritt von verbindlich angenommenen Aufträgen bleibt nur ausnahmsweise zulässig und nur, soweit immoviewer die Unmöglichkeit der Leistung nicht zu vertreten hat, etwa bei objektiver technischer Unmöglichkeit oder fehlender Mitwirkung des Auftraggebers trotz angemessener Nachfristsetzung gemäß § 645 BGB, oder ein sonstiger gesetzlicher Rücktrittsgrund vorliegt. Im Übrigen bleibt es bei den gesetzlichen Gewährleistungsrechten des Auftraggebers; Ersatzansprüche wegen Nichterfüllung aufgrund leichter Fahrlässigkeit werden nicht ausgeschlossen.

§ 3 Preise und Zahlungsvereinbarungen

3.1. Sofern im Einzelfall schriftlich nichts Gegenteiliges vereinbart wird, gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website ausgewiesenen Preise zuzüglich der Mehrwertsteuer.

3.2. Eine Änderung der vereinbarten Preise ist bei Dauerschuldverhältnissen erstmals nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit und danach jeweils zum Beginn einer Verlängerungsperiode zulässig. immoviewer darf die Preise nach billigem Ermessen an Veränderungen der für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten anpassen, insbesondere an Veränderungen der Personal-, Auftragnehmer-, Rechenzentrums- und Lizenzkosten. Kostensteigerungen dürfen nur berücksichtigt werden, soweit sie nicht durch Kostensenkungen bei anderen maßgeblichen Kostenarten ausgeglichen werden; Kostensenkungen sind nach denselben Maßstäben an den Auftraggeber weiterzugeben. Eine Preiserhöhung darf 10 % des zuletzt vereinbarten Preises je Kalenderjahr nicht überschreiten. immoviewer teilt dem Auftraggeber die Anpassung, ihre Berechnungsgrundlagen und den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens mindestens sechs Wochen vorher in Textform mit. Der Auftraggeber kann das betroffene Abonnement bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung außerordentlich kündigen. Die Preisanpassung tritt unabhängig von einem Widerspruch des Auftraggebers nur aufgrund dieser Klausel und nur bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen ein.

3.3. Die Zahlung von Abonnements erfolgt für jeweils zwölf Monate im Voraus. Abweichungen davon werden in Textform im Vertrag zwischen immoviewer und dem Auftraggeber festgehalten.

3.4. Bei Produkten, die keinem Abonnement unterliegen, kann immoviewer bis zu 50 % der vereinbarten Summe im Voraus der Leistungserbringung verlangen. Bei Leistungen ab einem Wert von 1.500 € netto können 100 % der vereinbarten Summe im Voraus verlangt werden.

3.5. immoviewer behält sich das Recht vor, für verschiedene Buchungszeitpunkte und Nutzergruppen und insbesondere für verschiedene Nutzungszeiträume unterschiedliche Entgeltmodelle zu berechnen, wie auch verschiedene Leistungsumfänge anzubieten.

3.6. Der vereinbarte Preis wird, sofern nicht anders in Textform vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung fällig. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den vollständigen Rechnungsbetrag spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge zu begleichen. immoviewer ist auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung berechtigt, eine Lieferung oder Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse zu erbringen.

3.7. Zahlungen können per Überweisung, Kreditkarte, Lastschrift oder anderen von uns akzeptierten Zahlungsmethoden erfolgen. Wir behalten uns vor, bestimmte Zahlungsmethoden für den jeweiligen Kunden auszuschließen.

3.8. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann immoviewer für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs Ersatz der tatsächlich entstandenen erforderlichen Mahnkosten verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Daneben gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3.9. Sollte nach Vertragsabschluss für immoviewer erkennbar werden, dass der Kunde nicht in der Lage ist, den vereinbarten Kaufpreis fristgerecht zu zahlen (z.B. aufgrund einer Antragstellung auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Zahlungsrückständen oder sonstigen Hinweisen auf Zahlungsunfähigkeit), sind wir berechtigt, die Lieferung oder Leistung bis zur vollständigen Vorauszahlung oder Stellung einer geeigneten Sicherheit zu verweigern.

3.10. Wird trotz Aufforderung keine Vorauszahlung geleistet oder Sicherheit gestellt, sind wir berechtigt, nach einer angemessenen Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall behalten wir uns vor, Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend zu machen.

3.11. Produktspezifische Bestimmungen zu Preisen und Zahlungsvereinbarungen werden unter § 10 Produktspezifische Bestimmungen dargelegt.

§ 4 Stornierung

4.1. Werden gebuchte Leistungen nicht wahrgenommen oder storniert, ist immoviewer berechtigt, eine Ausfallpauschale als Schadensersatzpauschale zu verlangen. Die Pauschale beträgt – vorbehaltlich abweichender Regelungen in § 10 – 50 % des vereinbarten Preises bei Storno vor Beginn der Bearbeitung und 80 % des vereinbarten Preises bei Storno während der Bearbeitung. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass immoviewer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; in diesem Fall beschränkt sich die Zahlungspflicht auf den nachgewiesenen geringeren Schaden. immoviewer behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor.

4.2. Eine kostenfreie Stornierung ist ausgeschlossen, soweit nach Abs. 1 eine Schadensersatzpauschale anfällt. Produktspezifische Stornofristen und abweichende Pauschalen ergeben sich aus § 10; sie gehen den allgemeinen Regelungen dieses § 4 vor. Dem Auftraggeber bleibt in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.3. Bei Leistungen der Wohnflächenberechnung gilt die Stornoregelung der besonderen AGB zur Wohnflächenberechnung. Produktspezifische Bestimmungen zu Stornierung und Widerruf werden unter § 10 dargelegt.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur für den Fall zu, dass sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist und sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

immoviewer behält das Eigentum an körperlichen Produktionsmaterialien bis zur vollständigen Bezahlung vor. Urheber- und Nutzungsrechte richten sich ausschließlich nach § 7.

§ 7 Urheberrecht & Nutzungsrechte

7.1. Das Urheberrecht am Bild- und Videomaterial liegt bei immoviewer oder dem ausführenden externen Dienstleister.

7.2. Gegen vollständige Bezahlung der vereinbarten Summe geht das Nutzungsrecht der Ergebnisse zeitlich und räumlich unbefristet an den Auftraggeber über. Dabei behält sich immoviewer das Recht vor, das erstellte Material in allen Medien zur Eigenwerbung zu nutzen. Ausnahmen bedürfen der Schriftform.

7.3. immoviewer darf den Auftraggeber als Referenz zur Eigenwerbung führen und dabei dessen Logo verwenden. Der Auftraggeber kann dieser Verwendung jederzeit in Textform widersprechen; das Widerspruchsrecht besteht nicht für bereits veröffentlichte Druckerzeugnisse.

§ 8 Reklamation und Mängelhaftung

8.1. Ist der Vertrag für beide Parteien ein Handelsgeschäft im Sinne der §§ 343, 344 HGB, gelten die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten des § 377 HGB. In allen anderen Fällen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer angemessenen Frist nach Ablieferung in Textform anzuzeigen; eine verspätete Anzeige führt außerhalb des Anwendungsbereichs des § 377 HGB nicht zum Verlust der gesetzlichen Mängelrechte. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

8.2. immoviewer kann nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung Nacherfüllung leisten, soweit die gewählte Art der Nacherfüllung für den Auftraggeber zumutbar ist. immoviewer trägt die hierfür erforderlichen Aufwendungen. Dem Auftraggeber stehen die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz nach Maßgabe des § 9 zu, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen, unzumutbar oder entbehrlich ist oder eine vom Auftraggeber gesetzte angemessene Frist erfolglos abgelaufen ist.

8.3. Eine Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber oder Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von immoviewer zulässig; bei berechtigter Mängelbeseitigung ist immoviewer zur Erstattung der erforderlichen Kosten verpflichtet, wenn er die Nacherfüllung innerhalb der ihm gesetzten Frist verweigert oder vergeblich versucht hat.

8.4. immoviewer haftet nicht für Mängel, die auf Versäumnisse, unvollständige, falsche oder unleserliche Informationen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind. Im Fall einer derartigen Mitursache richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Mitverschuldensregeln.

§ 9 Haftungsbegrenzung

9.1. immoviewer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9.2. Soweit die Haftung von immoviewer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

9.3. immoviewer ist bei der Erfüllung der Aufträge auf Informationen und Materialien des Auftraggebers angewiesen. Übermittelte Dokumente, Informationen und Materialien werden von immoviewer nicht auf ihre inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Zulässigkeit geprüft, sondern ausschließlich im Rahmen der beauftragten Leistung verarbeitet. Für Fehler, die auf unrichtigen, unvollständigen oder rechtswidrigen Materialien des Auftraggebers beruhen, haftet immoviewer nach Maßgabe der gesetzlichen Mitverschuldensregeln und dieses § 9.

9.4. Wird immoviewer vom Auftraggeber angewiesen, Dritte wie bspw. den Eigentümer oder Architekten eines Objektes um weitere Materialien oder Hilfestellung zu bitten, übernimmt immoviewer keine Haftung für die bereitgestellten Materialien und Informationen. Diese werden nicht vor der Verarbeitung geprüft. Für eine Überprüfung ist der Auftraggeber verantwortlich. Für Fehler der Ergebnisse des Auftrages, soweit sie durch unrichtige von Dritten bereitgestellte Materialien verursacht wurden, haftet immoviewer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gemäß Abs. 1.

9.5. Es besteht kein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers wegen Verzögerung oder Unmöglichkeit der Leistung, soweit die Leistungsstörung durch höhere Gewalt (d.h. von immoviewer nicht beherrschbare, unvorhersehbare, von außen einwirkende außergewöhnliche Ereignisse wie Naturkatastrophen, Kriege, Streiks oder behördliche Anordnungen) oder durch technisch nicht vermeidbare Betriebsstörungen verursacht wurde, die immoviewer auch bei Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt nicht abwenden konnte. immoviewer wird den Auftraggeber über derartige Leistungsstörungen unverzüglich unterrichten und innerhalb angemessener Frist mitteilen, ob und wann die Leistung erbracht werden kann; bei erheblicher Verzögerung können beide Parteien den insoweit betroffenen Vertrag oder Vertragsteil kündigen.

9.6. Wird der Auftraggeber als Unternehmer von einem Verbraucher wegen eines Mangels eines digitalen Produkts, das der Auftraggeber von immoviewer bezogen und an den Verbraucher weitergegeben hat, in Anspruch genommen, wird der Rückgriff des Auftraggebers gegen immoviewer nach Maßgabe des § 327u BGB sowie der gesetzlichen Rückgriffsregelungen (insbesondere §§ 478, 479 BGB) geregelt. Der Auftraggeber wird immoviewer unverzüglich über derartige Inanspruchnahmen unterrichten und auf Verlangen die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens überlassen; im Übrigen gelten die Vorschriften des Unternehmerregresses entsprechend.

9.7. Produktspezifische Bestimmungen zu Haftungsbegrenzungen werden unter § 10 Produktspezifische Bestimmungen dargelegt.

§ 10 Produktspezifische Bestimmungen

10.1. Allgemeine Produktbestimmungen und eingeschränkte Haftung

10.1.1. Die 45info GmbH übernimmt keinerlei Verantwortung für die Rechte der auftraggeberseitig gelieferten Bilder und Texte.

10.1.2. Die Qualität und Aussagekraft von Bemaßungen und Berechnungen richtet sich nach der Richtigkeit der dem Auftraggeber zurechenbaren übermittelten Daten. immoviewer schuldet die fachgerechte Umsetzung dieser Daten in Bemaßungen und Berechnungen nach dem vereinbarten Standard; eine Gewähr für die Richtigkeit der vom Auftraggeber oder von dessen Erfüllungsgehilfen, insbesondere Drittvermessern, gelieferten Ausgangswerte übernimmt immoviewer nicht. Bei Wohnflächenberechnungen gelten ergänzend die besonderen AGB zur Wohnflächenberechnung. Für Schäden aufgrund fehlerhafter Bemaßungen gilt die Haftungsregelung des § 9.

10.1.3. Visuelle Aufbereitungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dienen der besseren räumlichen Vorstellung. Eine Grundlage für die tatsächlich bauliche Umsetzung ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche, die sich auf eine abweichende tatsächliche bauliche Umsetzung des Immobilienobjektes im Vergleich zu den visuellen Aufbereitungen berufen, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.

10.2. Nutzungskontingente und Zusatzkosten

10.2.1. Im Rahmen eines Abonnements erhält der Kunde monatlich ein festgelegtes Nutzungskontingent für die gebuchten Produkte oder Dienstleistungen. Die Anzahl der inkludierten Einheiten richtet sich nach dem jeweiligen Abonnement-Modell.

10.2.2. Nicht genutzte Einheiten verfallen am Ende des jeweiligen Monats und werden nicht in den Folgemonat übertragen. Eine Erstattung oder Gutschrift für ungenutzte Einheiten erfolgt nicht.

10.2.3. Wird das monatliche Kontingent überschritten, fallen für jede weitere Nutzung Zusatzkosten an, die vertraglich vereinbart sind. Diese Zusatzkosten können den errechneten Stückpreis des Abonnements überschreiten. Falls keine vertragliche Regelung zu den Zusatzkosten getroffen wurde, gilt der auf der Website dargestellte Listenpreis.

10.2.4. immoviewer wird den Auftraggeber bei Erreichen von 80 % des monatlichen Kontingents sowie bei jeder Überschreitung des Kontingents unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail oder In-App-Benachrichtigung) informieren. Auf Wunsch des Auftraggebers kann vertraglich ein Budget-Limit festgelegt werden, ab dessen Erreichen die weitere Nutzung erst nach ausdrücklicher Freigabe des Auftraggebers erfolgt.

10.2.5. Zusatzkosten nach Ziffer 10.2.3 werden nur berechnet, wenn der Auftraggeber das Kontingent überschritten hat; die Höhe ergibt sich aus der vertraglichen Regelung oder der Preisliste. Ein Ausschluss des Rücktritts wegen unbewusster Überschreitung findet nicht statt; § 4 bleibt unberührt.

10.3. Virtuelle Touren

10.3.1. Es besteht kein Wiederverkaufsrecht an den 360°-Rundgängen.

10.3.2. Liefert der Auftraggeber notwendige Informationen wie z.B. Logos, Zugangsdaten und API-Schlüssel/Bestätigungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsunterzeichnung, wird immoviewer den Auftraggeber in Textform an die Mitwirkungspflicht erinnern und eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist ist immoviewer berechtigt, die Einrichtungsleistung nach § 643 BGB abzurechnen; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Einrichtungsleistung überhaupt nicht oder in geringerem Umfang erforderlich war.

10.3.3. Die Anzahl der aktiven Touren wird vertraglich festgelegt. Überschreitet der Auftraggeber die vereinbarte Anzahl, gelten für die Information über die Überschreitung, die Berechnung zusätzlicher virtueller Touren und ein vereinbartes Budget-Limit die Regelungen in Ziffer 10.2.3 bis 10.2.5. Eine Anpassung des Vertrags auf ein höheres Paket bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.

10.3.4. Die Zahlung erfolgt je nach Laufzeit 12 Monate im Voraus.

10.3.5. Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, Visualisierungen von Wettbewerbern bei immoviewer einzustellen. Dieser Vorgang führt zur Deaktivierung des immoviewer Accounts.

10.4. Grundriss und Dollhouse

10.4.1. immoviewer berechnet Grundriss- und Dollhouse-Einheiten wie folgt: Eine Wohn- oder Gewerbeeinheit bis zu 500 m². Sind mehrere Wohn- oder Gewerbeeinheiten in einer virtuellen Tour enthalten, werden diese als einzelne Einheiten abgerechnet.

10.4.2. Eine Korrekturrunde ist im Preis inkludiert. Jede weitere Korrektur wird anhand des Aufwandes individuell abgerechnet. immoviewer benennt dem Auftraggeber die Kosten, die dieser freigeben muss, ehe die weitere Korrekturschleife stattfindet.

10.4.3. Grundriss und Dollhouse werden automatisch in den zugehörigen virtuellen Rundgang mit Blickwinkelanzeige und Klickpunkten integriert.

10.4.4. Für Grundrisse und Dollhouses, die Gegenstand der Wohnflächenberechnung sind, gelten die besonderen AGB zur Wohnflächenberechnung.

10.5. Visualisierung und Digital Staging

10.5.1. Eine Korrekturrunde ist im Preis inkludiert. Jede weitere Korrektur wird anhand des Aufwandes individuell abgerechnet. immoviewer benennt dem Auftraggeber die Kosten, die dieser freigeben muss, ehe die weitere Korrekturschleife stattfindet.

10.5.2. Nach erfolgter Beauftragung von immoviewer durch den Auftraggeber, sind 50 % des vereinbarten Preises an immoviewer zu entrichten. Die Restzahlung wird nach Erbringung der Leistung fällig.

10.5.3. Erhält immoviewer während der laufenden Bearbeitung kein Feedback innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung der Vorschauen, erinnert immoviewer den Auftraggeber einmalig in Textform an die Abgabe des Feedbacks und setzt eine Nachfrist von 10 Kalendertagen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist gilt der Arbeitsstand als angenommen und wird in diesem Status fertiggestellt; der Auftraggeber zahlt den vereinbarten, vollen Preis, vorbehaltlich des Nachweises, dass die Fertigstellung in diesem Status weniger Aufwand verursacht.

10.5.4. Sofern der Auftraggeber kein Abonnement für virtuelle Rundgänge hat, erstellt immoviewer für die Visualisierung einen immoviewer-Account. Der Funktionsumfang von immoviewer darf durch den Auftraggeber für zwölf Monate genutzt werden, soweit er für die beauftragte Visualisierung erforderlich ist. Der Auftraggeber darf keine weiteren virtuellen Touren in dem Account erstellen. Das Hosting ist für zwölf Monate kostenfrei und kann in Absprache mit immoviewer verlängert werden.

10.5.5. Sofern der Auftraggeber ein Abonnement über virtuelle Rundgänge vorweist, wird sein vertraglich vereinbartes Limit für aktive Touren um den virtuellen Rundgang der Visualisierung erweitert. Das Hosting der zusätzlichen virtuellen Tour(en) ist für 12 Monate kostenfrei. Nach Ablauf der 12 Monate kann der Auftraggeber entweder das Hosting verlängern oder nutzt das vertraglich vereinbarte Tour-Limit für das weitere Hosting der Visualisierung.

10.6. Individueller Grundriss

10.6.1. Ein Grundriss bezieht sich jeweils auf eine Wohneinheit pro Etage bis zu einer Größe der Einheit von 250 m² und wird pro Etage berechnet. Sollte ein Objekt mehrere Etagen haben, so erhöht sich die Anzahl der Grundrisse entsprechend. Jeweils weitere 250 m² erhöhen ebenfalls die Anzahl der berechneten Grundrisse.

10.6.2. Eine Korrekturrunde ist im Preis inkludiert. Jede weitere Korrektur wird anhand des Aufwandes individuell abgerechnet. immoviewer benennt dem Auftraggeber die Kosten, die dieser freigeben muss, ehe die weitere Korrekturschleife stattfindet.

10.6.3. Zusätzliche Kosten treten auf in den folgenden Fällen:

  • (a) Grundrisse mit Einheiten von mehr als 250 m² pro Einheit auf einer Etage,
  • (b) Grundrisse über mehrere Etagen,
  • (c) Geschosspläne,
  • (d) individuelle Kundenwünsche,
  • (e) zusätzliche Korrekturrunden.

10.6.4. Änderungen, die nicht in der kostenfreien Korrekturrunde inbegriffen sind, sind die folgenden:

  • (a) Darstellung des Grundrisses in einem anderen Layout als das vom Kunden bei der Bestellabgabe übermittelte Layout (Layoutänderung),
  • (b) nachträgliche Änderungen beispielsweise bei den Raumbezeichnungen, Quadratmeterangaben etc.,
  • (c) Änderungen, die die Gesamtstruktur der Wohneinheit oder der Immobilie komplett verändern (mehr als 4 Wände) oder eine komplette Umgestaltung der Räume im Inneren der Wohneinheit oder der Immobilie,
  • (d) Änderung der Darstellungsgestaltung „unmöbliert“ zu einer „möblierten“ Version oder von der „möblierten“ Version zu der Version „unmöbliert“,
  • (e) zusätzliche Grundrisse, die als Korrektur gesendet werden.

10.6.5. immoviewer kann Aufträge ablehnen oder den Auftraggeber um Mitwirkung bitten, wenn der Grundriss nicht lesbar oder interpretierbar ist.

10.6.6. Klausel wurde ersatzlos gestrichen.

10.7. Erfassungsservice und Drohnenaufnahmen

10.7.1. Der Auftraggeber kann den Auftrag mit einer Vorlaufzeit von 36 Stunden (werktags) stornieren. Gegebenenfalls treten Kosten für bereits eingeholte Lizenzen auf.

10.7.2. Bei einer Absage weniger als 36 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers wird die Auftragssumme als Schadensersatzpauschale in voller Höhe fällig. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass immoviewer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; immoviewer muss sich ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der frei gewordenen Kapazität anrechnen lassen.

10.7.3. Der Auftraggeber hat den Ansprechpartner (Sicherheitspersonal, Concierge, Eigentümer, Mieter etc.) über die Objekt- oder Drohnenaufnahme vorher zu unterrichten und die vorherige Erlaubnis einzuholen.

10.7.4. Nach erfolgter Beauftragung von immoviewer durch den Auftraggeber, sind 50 % des vereinbarten Preises an immoviewer zu entrichten. Die Restzahlung wird nach Erbringung der Leistung fällig.

10.8. Bildoptimierung

10.8.1. Die Aufbereitung von Vermarktungsfotos für Immobilien umfasst die folgenden standardmäßigen Funktionen: Weißabgleich, Optimierung der Belichtung, Optimierung von Schatten, Optimierung von Highlights, Objektivkorrektur, Vignettierung entfernen, Helligkeit anpassen, Kontrast anpassen, Sättigung anpassen, Reduzierung von Farbstichen, Nachschärfen, Ausrichtung anhand der Horizontalen, Begradigen der Vertikalen, Farbfehler entfernen, Nachbarschaften unkenntlich machen (verfremden), Blauen Himmel einfügen, Gras optimieren, Verfremdungen von Gesichtern, Kennzeichen etc.

10.8.2. Das Ausgabeformat ist JPG.

10.8.3. Es gibt keine kostenfreie Korrekturschleife.

10.8.4. immoviewer trägt keine Verantwortung für das vom Auftraggeber übermittelte Bildmaterial. Sofern der Auftraggeber minderwertiges Material zur Bearbeitung beauftragt, kann immoviewer den Auftrag ablehnen oder nach bestem Gewissen bearbeiten.

10.8.5. immoviewer behält sich vor, Aufträge abzulehnen, bei denen das Ausgangsmaterial minderwertig ist und kein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt werden kann.

10.9. Clipnow und Videos

10.9.1. Konvertiert werden XML-Dateien im Open Immo-Format, Exposé-IDs von Inseraten bei ImmobilienScout24 und immowelt und nur Immobilien mit mehr als 6 Bildern.

10.9.2. Zum Einstellen der Videos in einigen Portalen müssen die Objektvideos auf YouTube veröffentlicht werden.

10.9.3. Grundrisse zählen nicht als Bilder und werden bei korrekter Bildbeschriftung nicht im Video verwendet.

10.9.4. Notwendige Informationen in den XML-Dateien bzw. Exposés: Lageinformation (Adresse), Kaufpreis, Baujahr, Wohnfläche in m², Anzahl Zimmer, Maklername & -nummer. Ein Video wird als MP4 in H264-Codec ausgeliefert.

10.9.5. Der Video-Service beinhaltet alle Nutzungsrechte zur Verwendung der Videos und Vermarktung von Immobilien für den Auftraggeber.

10.9.6. Videos können als MP4 direkt an Interessenten versandt, per Embed-Code in der Unternehmenshomepage integriert, in Immobilienportalen hinzugefügt oder in einen eigenen YouTube-Kanal integriert werden.

10.9.7. Die Hintergrundmusik ist GEMA-frei.

10.9.8. Die Anzahl der Video-Aufrufe bei einer Integration auf der eigenen Unternehmenshomepage ist kostenfrei.

10.9.9. Bei der Anzahl der Aufrufe der durch 45info GmbH gehosteten Videos gelten die Bestimmungen eines fair use.

10.9.10. Immobilien-Videos werden spätestens 12 Monate nach Erstellung gelöscht, wenn sie in dieser Zeit nicht verändert wurden; die Löschung wird dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen vorher in Textform angekündigt, sodass der Auftraggeber die Videos vorher abspeichern kann.

10.9.11. Die Zahlung des Abonnements erfolgt 12 Monate im Voraus.

§ 11 Vertragsdauer, Kündigung und Vertragsbeendigung

11.1. Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen entnimmt der Auftraggeber seinem mit immoviewer geschlossenen Vertrag.

11.2. Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit dem Vertragsdatum auf dem Vertrag.

11.3. Enthält der Vertrag keine Regelung zur Vertragslaufzeit oder Kündigungsfrist, beträgt die Vertragslaufzeit 24 Monate. Sie verlängert sich jeweils um zwölf Monate, wenn der Vertrag nicht spätestens sechs Wochen vor Ablauf in Textform gekündigt wird.

11.4. Das Recht jeder Partei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; für immoviewer besteht ein wichtiger Grund insbesondere dann, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung von fälligen Vergütungsansprüchen in erheblichem Umfang länger als 4 Wochen in Verzug ist, gegen wesentliche vertragliche Pflichten (insbesondere Urheberrechte oder Rechte Dritter am übermittelten Material) verstößt oder die Leistungen missbräuchlich nutzt.

11.5. Im Fall der Beendigung eines Abonnements vor Ablauf des im Voraus bezahlten Zeitraums erstattet immoviewer die auf die Zeit nach Vertragsbeendigung entfallende Vergütung unverzüglich anteilig, es sei denn, immoviewer hat aus einem vom Auftraggeber zu vertretenden wichtigen Grund gekündigt.

11.6. Nach Vertragsende stellt immoviewer dem Auftraggeber auf dessen innerhalb von vier Wochen nach Vertragsende geäußerten Wunsch die beim Hosting gehaltenen Inhalte in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zum Export bereit. Nach Ablauf dieser Frist und einer vorherigen Ankündigung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen darf immoviewer die Kundendaten und gehosteten Inhalte löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder anderweitigen gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen. Nutzungsrechte an vollständig bezahlten und ausgelieferten Arbeiten bleiben unberührt.

§ 12 Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln an werkvertraglichen Leistungen verjähren in einem Jahr ab Abnahme, Ansprüche wegen Mängeln an kaufvertraglichen Leistungen in einem Jahr ab Ablieferung. Für Ansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, aus einer übernommenen Garantie sowie für gesetzliche Rückgriffsansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Für die Überlassung und Bereitstellung von Software sowie für sonstige Dauerschuldverhältnisse gelten ebenfalls die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 13 Datenschutz und Vertraulichkeit

13.1. Sämtliche Informationen zum Datenschutz findet der Auftraggeber unter https://www.immoviewer.de/datenschutz.

13.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Hostings und der Plattformleistungen richtet sich nach einem gesonderten Vertrag über Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO), der Bestandteil der vertraglichen Zusammenarbeit wird.

13.3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei über die Vertragsdauer hinaus zeitlich unbefristet vertraulich zu behandeln, solange und soweit diese nicht öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen die Vertraulichkeit erlangt werden können; gesetzliche Informationsrechte und -pflichten bleiben unberührt.

§ 14 Streitbeilegung und Gerichtsstand

14.1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen immoviewer und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Potsdam ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt. Gesetzlich ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

§ 15 Änderung der AGB

15.1. immoviewer kann diese AGB anpassen, soweit dies zur Anpassung an eine Veränderung der Rechtslage, der höchstgerichtlichen Rechtsprechung, der behördlichen Praxis, der technischen Entwicklungen oder der Leistungsstruktur erforderlich wird und der Auftraggeber dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

15.2. immoviewer wird dem Auftraggeber beabsichtigte Änderungen in Textform mindestens 6 Wochen vor deren Wirksamwerden mitteilen.

15.3. Widerspricht der Auftraggeber einer Änderung nach Abs. 1, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. Ist immoviewer die Fortführung des Vertrags zu den bisherigen Bedingungen unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien nicht zumutbar, kann immoviewer den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten kündigen, sofern kein Recht zur früheren Kündigung besteht. Änderungen der Hauptleistungspflichten, der Vertragslaufzeit, der Kündigungsrechte oder der Haftungsregelungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 3 Abs. 2.

§ 16 Schlussbestimmungen

16.1. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

16.2. Die Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch, abhängig von der Sprache, in der der jeweilige Vertrag abgeschlossen wird.

16.3. Verletzt der Auftraggeber diese AGB und unterlässt immoviewer eine sofortige Reaktion, bleibt immoviewer gleichwohl berechtigt, seine Rechte bei jeder anderen Verletzung der AGB durch denselben Auftraggeber geltend zu machen; die Nichtausübung eines Rechts begründet keinen Rechtsverzicht.

16.4. Bei der Bestellung durch den Auftraggeber finden jeweils die Verkaufsbedingungen, Vertragsbedingungen und AGB Anwendung, die zu dem Zeitpunkt der Bestellung in Kraft sind.

16.5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchsetzbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Entsprechendes gilt für eine unbeabsichtigte Regelungslücke.